Ablauf

In vier Schritten zur neuen Verwaltung.

Ein Verwalterwechsel klingt aufwendiger, als er ist. Wir übernehmen die Organisation – Ihre Gemeinschaft beschließt.

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Kennenlernen

Sie schildern uns Ihre Gemeinschaft. Wir prüfen, ob wir zueinander passen – ehrlich und unverbindlich.

2

Vor Ort & Angebot

Wir sehen uns Ihre Immobilie gemeinsam an. Erst danach erstellen wir Ihr Honorarangebot – Grundhonorar und mögliche Sonderhonorare vollständig aufgeschlüsselt.

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Bestellung & Übergabe

Die Gemeinschaft bestellt Vitora per Beschluss. Wir übernehmen die Unterlagen vom Vorverwalter.

4

Loslegen

Portal-Zugang für alle, digitale Konten eingerichtet – und Sie merken sofort den Unterschied.

Sie haben noch keinen Verwalter?

Auch Neugründungen und Gemeinschaften ohne aktuellen Verwalter sind bei uns willkommen. Wir begleiten Sie durch die erste Eigentümerversammlung und die Bestellung.

Grundlagen

So läuft ein Verwalterwechsel ab

Unabhängig davon, für wen sich Ihre Gemeinschaft entscheidet: Der Wechsel folgt immer denselben Schritten. Entscheiden Sie sich für uns, begleiten wir Sie durch jeden davon und übernehmen die Organisation.

  • 1. Beschluss der Eigentümerversammlung

    Die Gemeinschaft beschließt mit einfacher Mehrheit die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters (§ 26 WEG).

  • 2. Bestellungsdauer

    Die Bestellungsdauer legt Ihre Gemeinschaft im Beschluss fest – innerhalb des gesetzlichen Rahmens von höchstens fünf Jahren, bei der ersten Bestellung nach Aufteilung des Eigentums höchstens drei.

  • 3. Verwaltervertrag

    Den Verwaltervertrag schließen Sie als Gemeinschaft mit uns – getrennt vom Bestellungsbeschluss. Er ist die rechtliche Grundlage unserer Zusammenarbeit und hält fest, was Sie von uns erwarten können.

  • 4. Übergabe der Unterlagen

    Die Unterlagen der Gemeinschaft – Beschluss-Sammlung, Verträge und Belege – wechseln zum neuen Verwalter. Wir fordern sie an und übernehmen die Abstimmung mit dem Vorverwalter.

  • 5. Konten und Vollmachten

    Kontoinhaberin ist und bleibt die Gemeinschaft. Es wechselt ausschließlich die Verfügungsberechtigung – das Vermögen der Gemeinschaft wird zu keinem Zeitpunkt auf den Verwalter übertragen.

  • 6. Zeitpunkt

    Den Zeitpunkt stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab. Steht die nächste ordentliche Versammlung erst in vielen Monaten an, lässt sich der Wechsel über eine außerordentliche Versammlung vorziehen – wir sagen Ihnen, was dafür nötig ist.

Allgemeine Informationen zum Ablauf – keine Rechtsberatung.

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